Neue Zuständigkeiten bei Transporten von Verstorbenen

Die Abteilung Bestattungswesen der Stadtgärtnerei Basel arbeitet für die Einsargung und die Überführung von Verstorbenen im Rahmen der unentgeltlichen Bestattung ab 1. Februar 2018 mit drei Bestattungsunternehmen zusammen. Erfolgt eine Einsargung in einem Privathaushalt, ist neu die Firma Ahorn Bestattungen GmbH zuständig.

Die unentgeltliche Bestattung beinhaltet unter anderem die Einsargung und die Überführung von im Kanton Basel-Stadt verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern. Das heisst, ein Bestattungsunternehmen holt eine verstorbene Person an einer Privatadresse, im Alters- und Pflegeheim oder in einem Spital respektive einer Klinik ab, bettet sie in einen Sarg und bringt sie zum Friedhof, wo entweder eine Erdbestattung oder eine Kremation erfolgt. Diese Dienstleistungen sind für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt unentgeltlich – die Kosten werden direkt mit der Abteilung Bestattungswesen der Stadtgärtnerei abgerechnet.

Entsprechend den kantonalen beschaffungsrechtlichen Bestimmungen schreibt die Stadtgärtnerei diesen Auftrag regelmässig aus. Den Zuschlag erhält das Unternehmen mit den besten Konditionen. Mit der im Herbst 2017 erfolgten Ausschreibung wurde der Auftrag gesplittet und an drei Unternehmen vergeben: Die Abteilung Bestattungswesen hat mit den Bestattungsunternehmen Bürgin & Thoma, Bestattungen Hans Heinis AG und Ahorn Bestattungen GmbH Verträge über drei Jahre abgeschlossen. Die drei Unternehmen lösen die bis anhin zuständigen Unternehmen per 1. Februar 2018 ab.

Die Auftragserteilung an die genannten Bestattungsunternehmen erfolgt je nach Ort des Ablebens. Ahorn Bestattungen GmbH ist für alle Dienstleistungen an einer Privatadresse zuständig, während Bürgin & Thoma die Spitäler und Kliniken und Bestattungen Hans Heinis AG die Alters- oder Pflegeheim bedient. Medizinisches Personal sowie Ärzte und Ärztinnen wurden direkt informiert. Die Hinterbliebenen einer zuhause verstorbenen Person sind gut beraten, bei einer Auftragserteilung sicherzustellen, dass das entsprechende Bestattungsinstitut den Auftrag im Rahmen der unentgeltlichen Bestattung ausführt. Die Angehörigen haben aber auch die Möglichkeit, die Abwicklung des Todesfalls bei einem anderen, im Kanton berechtigten Bestattungsunternehmen in Auftrag zu geben. Bei den meisten Basler Bestattungsunternehmen erhalten die Hinterbliebenen ebenfalls den kostenlosen Sarg und das Leichenhemd. Alle weiteren Dienstleistungen wie beispielsweise der Transport werden dann allerdings in Rechnung gestellt.

Hinweise:

Die Wegleitung «Abschied nehmen und bestatten» wurde neu aufgelegt. Insbesondere die Beilage informiert über die ab 1. Februar 2018 neue Vorgehensweise. Beide Dokumente stehen ab sofort elektronisch unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/bestattungswesen/anmeldung-todesfaelle/checkliste-todesfall.html zur Verfügung.

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