Regierungsrat präsentiert Gegenvorschlag zur Initiative «1% gegen globale Armut»

Der Regierungsrat hat heute den Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «1% gegen globale Armut» vorgelegt. Dieser begrüsst grundsätzlich einen Ausbau der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, spricht sich jedoch gegen einen fixen prozentualen Anteil an den kantonalen Steuererträgen aus. Stattdessen wird dem Grossen Rat ein periodischer Rahmenkredit beantragt. Zudem hat der Regierungsrat heute beschlossen, Mittel in der Höhe von 250’000 Franken für humanitäre Nothilfe im Nahen Osten zur Verfügung zu stellen.

Die Initiative «1 % gegen globale Armut» fordert, dass der Kanton jährlich Beiträge im Umfang von mindestens 0,3 und höchstens 1 Prozent der kantonalen Steuererträge für die internationale Entwicklungszusammenarbeit gewährt. Bereits heute gibt der Kanton für diesen Zweck jährlich knapp 4,4 Millionen Franken aus. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich einen weiteren Ausbau dieses Engagements und sieht eine Erhöhung der jährlichen Ausgaben auf 8 Millionen Franken als angemessen an. Anstelle eines prozentualen Anteils an den kantonalen Steuererträgen beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat periodisch einen Rahmenkredit für die Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung.

Der Regierungsrat hat heute den entsprechenden Gegenvorschlag – das «Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» – vorgelegt. Er beantragt dem Grossen Rat für die ersten vier Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes (2026-2029) einen Rahmenkredit von 25 Millionen Franken, was einer schrittweisen Erhöhung der jährlichen Ausgaben entspricht. 

Die interne und externe Vernehmlassung des Gegenvorschlags fand zwischen Januar und September 2023 statt. Ziel des Gesetzes ist die globale Armutsbekämpfung und die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung in einkommensschwachen Ländern, Regionen und Städten. Dazu werden Beiträge an Projekte und Programme von Schweizer Nonprofit-Organisationen gewährt, Kooperationen und Partnerschaften mit ausgewählten Ländern, Regionen oder Städten entwickelt sowie Stipendien für Nachwuchskräfte aus Entwicklungsländern vergeben. Die geleistete Unterstützung des Kantons muss definierte Qualitätskriterien erfüllen. Anders als die Initiative, welche den Begriff der Entwicklungszusammenarbeit verwendet, wird mit dem Gegenvorschlag bewusst ein breiteres Verständnis der internationalen Zusammenarbeit gewählt. So soll die internationale Zusammenarbeit im Sinne des Gesetzes neben den Aktivitäten der Entwicklungszusammenarbeit auch die humanitäre Hilfe, die Friedensförderung sowie die menschliche Sicherheit umfassen.

Humanitäre Nothilfe im Nahmen Osten
Weiter hat der Regierungsrat heute beschlossen, Mittel in der Höhe von 250’000 Franken für humanitäre Nothilfe im Nahen Osten zur Verfügung zu stellen und wird dem Grossen Rat weitere 750'000 Franken beantragen. Die jüngste Eskalation des Nahostkonflikts hat verheerende humanitäre Folgen für Israel, das besetzte Palästinensische Gebiet und die betroffenen Nachbarländer. Es ist geplant, je einen Betrag in der Höhe von 125'000 Franken ans Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und ans Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zu vergeben.

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